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Angebote an alle Fachanwälte für Arbeitsrecht

Nutzen Sie die Domain

„www.fachanwalt-arbeitsrecht.de“

Ich bin Inhaber dieser Domain. Es ist beabsichtigt, diese Domain nach und nach zu einem umfassenden Arbeitsrecht-Portal für alle Fragen rund ums Arbeitsrecht auszubauen.

Um dem hohen Anspruch und der Bezeichnung der Domain www.fachanwalt-arbeitsrecht.de gerecht zu werden, soll diese für alle Fachanwälte für Arbeitsrecht offen und nutzbar sein.

Ich biete Ihnen drei Gründe hiervon zu profitieren:

1. Verzeichniseintrag mit Verlinkung:
Sie teilen mir per E-Mail, Fax, Brief oder telefonisch Ihre Homepage Adresse
(z.B. "www.ra-mustermann.de") und E-Mail Adresse mit. Ich nehme diese in mein Verzeichnis
"Links zu anderen Fachanwälten für Arbeitsrecht" auf.

2. Weiterleitung auf Ihre Hompage:
Sie können auch die besonders einprägsame Domain "www.fachanwalt-arbeitsrecht.de" nutzen, indem Sie Ihren Namen anhängen (z.B. www.fachanwalt-arbeitsrecht.de/ra-mustermann).

3. E-Mail:
Nutzen Sie auch die E-Mail-Adresse (z.B. ra-mustermann@fachanwalt-arbeitsrecht.de).

Eine Änderung Ihrer bestehenden Internetpräsenz bzw. E-Mail-Adrese ist nicht erforderlich.

Auch als Sozietät können Sie von der einprägsamen Domain "www.fachanwalt-arbeitsrecht.de" profitieren, wenn die Sozietät mindestens einen Fachanwalt für Arbeitsrecht führt.

4. und die Kosten?

Die Kosten für das Paket (Verlinkung, Weiterleitung, E-mail-Nutzung) betragen pauschal € 60,- / Jahr. Bestellen

Zahlung: per Einzugsermächtigung word oder pdf)
(Bitte ausdrucken, unterschreiben und per email oder Fax an mich senden)

Der Preis gilt zzgl. MwSt.
Der Betrag wird per Rechnung erhoben und ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Wird die Zahlung nicht pünktlich geleistet, erfolgt kein Eintrag. Ein bereits bestehender Eintrag wird bei nicht rechtzeitiger Zahlung 3 Wochen nach Rechnungsstellung gelöscht. Die Gebühr ist jährlich im voraus fällig.

Fachanwälte für Arbeitsrecht:
Um sicher zu stellen, daß ausschließlich Fachanwälte für Arbeitsrecht geführt werden, bitte ich um Übersendung eines entsprechenden Nachweises (z.B. Kopie der Urkunde zur Ernennung "Fachanwalt für Arbeitsrecht").

Wenn Sie Vorschläge oder Anregungen haben, so setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Ich bin für jeden Hinweis dankbar.

Ihr
Hans-Georg Rumke
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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