Interessenvertretung im Inland
Meine Kompetenz
Meine mittlerweile 25- jährige Erfahrung in arbeitsrechtlichen
Angelegenheiten gewährleistet Ihnen eine äußerst kompetente und
erfolgsorientierte Bearbeitung aller arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Wichtig ist, das Sie davon überzeugt sind, mit Ihrem Anliegen den
richtigen Anwalt gefunden zu haben.
Internet
Durch den Einsatz des Internets ist es uns möglich, auch über sehr große
Entfernungen hinweg zeitgleich und ausführlich zu kommunizieren.
Gemeinsam erarbeiten wir die Strategie.
Gemeinsam erarbeiten wir die Strategie.
Ihr Erfolg und Ihre Zufriedenheit ist meine oberste Zielsetzung.
Meine Leistungen:
- ich berate Sie
- ich entwerfe bzw. überprüfe Verträge und Arbeitszeugnisse für Sie
- ich vertrete Ihre Interessen
- außergerichtlich
- vor allen deutschen Arbeitsgerichten in allen drei Instanzen
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- außergerichtlich
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Nehmen Sie Kontakt mit mir auf:
Aktuelle BAG-Rechtsprechung
Als besonderen Service biete ich den Besuchern auf meiner Homepage den direkten Zugriff auf aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Pressemitteilungen des BAG) seit 2003.
aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Übersicht)
aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Übersicht)
27.1.2011
Schutz behinderter, aber nicht schwerbehinderter Menschen
Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 kann sich auf die Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch....
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Schutz behinderter, aber nicht schwerbehinderter Menschen
Nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 kann sich auf die Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen nach dem Sozialgesetzbuch....
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01.9.2010
Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und Klage nach § 4 Satz 1 KSchG- Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB
Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn ....
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Nichteinhaltung der Kündigungsfrist und Klage nach § 4 Satz 1 KSchG- Unanwendbarkeit des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB
Bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung muss der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der objektiv richtigen Kündigungsfrist innerhalb der fristgebundenen Klage nach § 4 Satz 1 KSchG geltend machen, wenn ....
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